Das letzte Mittel für einen Staat, um nicht die Kontrolle über das Geld zu verlieren, hat einen sperrigen Begriff, der durchaus nicht jedem privaten Sparer/In bekannt ist. Sollen wir sagen, die geringe Bekanntheit des Begriffs „Kapitalverkehrskontrolle“ ist gut? Man könnte im Interesse der Allgemeinheit so argumentieren. Denn wenn irgendein Staat erst Massnahmen treffen muss, um nicht die Kontrolle über das Geld zu verlieren, ist das Vertrauen in das Geld hinüber. Und schon Goethe (und später der US-Professor Stiglitz) soll gesagt haben „Geld ist Vertrauen“ (1). Weshalb wir aber nicht den Mantel des Schweigens über den Begriff „Kapitalverkehrskontrollen“ legen möchten, ist unser Wunsch, dass möglichst viele Menschen möglichst viel über die Welt der Finanzen wissen sollten. Dies muss zwar nicht unbedingt – gleich- Vertrauen schaffen, macht Menschen aber autonomer und kann, wenn man mangels „Vertrauen“ nicht gleich in Panik verfällt, sowohl die Finanzwelt besser machen, als auch auf ganz persönlicher Ebene zu besseren Geldanlageentscheidungen führen.
Recht gut beschreibt die Deutsche Welle, die sicher nicht den „Panikmachern“ und „Crashpropheten“ zuzuordnen ist, was Kapitalverkehrskontrollen sind (2). Unter diesen Begriff können alle Massnahmen verstanden werden, die den bis dahin freien Fluss des Kapitals behindern und beschränken. Das passt natürlich nicht zu einer freien Marktwirtschaft und von daher werden solche Einschränkungen sowohl von dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank abgelehnt. Auch in der Europäischen Union gehört der freie Kapitalverkehr (eigentlich) zu den vier Grundfreiheiten neben dem freien Warenverkehr, der Freizügigkeit von Personenverkehr und der Dienstleistungsfreiheit.
Es ist offensichtlich, dass diese letztgenannten Grundfreiheiten ist uns als Bürger vieles ermöglichen. Etwas weniger offensichtlich ist, welche Bedeutung der freie Kapitalverkehr für uns als Sparer und Anleger hat. Dabei ist es eigentlich klar: Läuft es in einem Land so schlecht, dass der Staat die Möglichkeiten der Geldanlagen beschränkt, so gilt dies nicht automatisch für andere Länder. Im Gegenteil, wenn man in einer Krise frei über sein Vermögen disponieren kann, kann man immer die Chancen wahrnehmen, die eine Krise bietet. Was auf großer Ebene, also für den Staat sinnvoll sein kann, kann also auf persönlicher Ebene sehr nachteilig sein. Wie dieser Konflikt zu lösen ist, wissen wir nicht. Einen Teil seines Vermögens vor den Folgen von Kapitalverkehrskontrollen zu schützen, scheint aber legitim. Mit Einschränkungen gilt dies zum Beispiel deshalb, weil der- oder diejenige, die in wirklichen großen Krisen ihr Kapital und ihre Handlungsfähigkeiten hinsichtlich des Kapitals bewahren, die wirtshaftlich negativen Folgen einer größeren Krise besser bewältigen können und daher weniger auf Unterstützung des Staates angewiesen sind, was dann wiederum etwas die Allgemeinheit entlastet.
Aber wie ist die mögliche Gefahr von Kapitalverkehrskontrollen zu beurteilen?
Wenn freier Kapitalverkehr zu den vier Grundfreiheiten der Europäischen Union gehört, scheint die Gefahr doch gering, oder?
Leider scheint diese Aussage nicht zuzutreffen. Aktuell zeigen zum Beispiel die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Covid-19 Virus, dass Freiheiten (hier die Freizügigkeit des Personenverkehrs) sehr schnell, plötzlich und unerwartet eingeschränkt werden können. Begründet wird dies – unser Meinung nach berechtigt- durch den Schutz der Gesundheit für uns alle, also im Sinne des Gemeinwohls. Wie oben gezeigt, können aber auch mögliche Kapitalverkehrskontrollen mit dem Gemeinwohl begründet werden.
Zudem hat die EU „vorgesorgt“. Obwohl freier Kapitalverkehr zu den vier Grundfreiheiten gehört, dürfen laut EU-Verträgen Kapitalverkehrskontrollen dann angewendet werden, „falls Kapitalbewegungen nach oder aus dritten Ländern unter außergewöhnlichen Umständen das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion schwerwiegend stören oder zu stören drohen“(3). Damit sind Kapitalverkehrskontrollen durchaus für jedes Land denkbar.
Dass grundsätzlich eine Möglichkeit von Kapitalverkehrskontrollen besteht, sage aber nichts über deren Häufigkeit und damit über die Wahrscheinlichkeit aus, dass uns solche Maßnahmen in Zukunft treffen könnten.
Diese Aussage sollte aus zwei Gründen hinterfragt werden. Zum einen sagt eine Wahrscheinlichkeit nichts über das tatsächliche Eintreten von Kapitalverkehrskontrollen aus. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, kann ein Ereignis eintreten. Natürlich sollte man sich nicht gegen alle Risiken absichern, wenn dies Einschränkungen und hohe Kosten bedeutet. Aber dieses Argument gilt nicht für Absicherungsstrategien gegen Kapitalverkehrskontrollen. Ein mögliches Instrument gegen die Folgen von Kapitalverkehrsrisiken ist, es gleichartige Geldanlagen wie in Deutschland, zum Beispiel Investmentfonds, ETFs und Gold im Ausland zu lagern. Und da dies zu ähnlichen Kosten möglich ist und zudem auch legal, spricht unserer Meinung nach nichts gegen diese Möglichkeit, um Risiken von Kapitalverkehrskontrollen zu verringern.
Zum weiteren sind Kapitalverkehrskontrollen nicht so selten, wie vielfach gedach. Hier nur einige Beispiele:
Blocked Balances: Mit solchen geblockten Konten wurde es zum Beispiel deutschen Schuldner in der Zeit zwischen den beiden Weltkrigen untersagt, Schulden im Ausland zu begleichen. (4)
Während der Asienkrise in den 1990-iger Jahren gab es dort umfangreiche Kapitalverkehrskontrollen (4)
Die Bankenkrise 2008 hinderte Isländer daran, ihr Geld im größeren Umfang im Ausland anzulegen (5)
Um eine Staatspleite zu verhindern, führte Zypern 2013 umfangreiche Kapitalverkehrskontrollen ein (6)
Während der Griechenlandkrise in 2015 dürften Anleger für 2 Monate nicht einmal an der heimischen Börse handeln (7)
Kapitalverkehrskontrollen sind Fat Tails
Das Risiko der Kapitalverkehrskontrollen wird wenig diskutiert, mit Ausnahmen von einigen Crash-Propheten. Wir sehen uns nicht als Crash-Propheten und distanzieren uns von diesen. Dennoch beürfen derartige Risiken der Beachtung. Und auch seriöse Quellen weisen – allerdings meist nur im Zusammenhang mit Anlagen wie Aktien -zunehmend auf unwahrscheinliche Risiken hin. Diese Hinweise finden Sie, wenn Sie auf den Begriff Fat Tails stoßen. Dies sind sehr unwahrscheinliche Risiken, die aber außergewöhnlich starke Folgen haben. Eine kurze Darstellung hierzu finden Sie in diesem Artikel der Handelszeitung: „Investoren achten auf Fat Tails“ (8).
Unsere Meinung
Wenn es schon wichtig ist, innerhalb einer Anlageklasse auf Fat Tails zu achten, dann ist es noch wichtiger bei der Struktur der gesamten Anlagen auf diese Risiken zu achten. Dies gilt um so mehr, als einfache und kostengünstige Massnahmen helfen. Übrigens gilt dies für alle Sparer/Innen. Wir nennen Ihnen gern kostengünstge Konzepte ab 10.000 € Anlagesumme.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Online oder in unserer Geschäftsstelle in Hamburg, Rothenbaumchaussee 3. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Quellen:
(1) Deutschlandfunk: Geld ist Vertrauen- Zitat Goethe
(2) Deutsche Welle zu Kapitalverkehrskontrollen
(3) rp-online Einschränkungen zur Freiheit von Kapitalverkehrskontrollen in der EU
(4) Uni Halle: Beiträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht
(5) Deutsche Welle
(6) Börse Online zu Kapitalverkehrskontrollen in Zypern
(7) Handelsblatt zum Börsenhandelsverbot in Griechenland
(8) Handelszeitung zu Fat Tails