Banken- Sicherheit durch Staatshaftung?

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In Zeiten der Corona-Krise fragen sich Sparer und Anleger sicherlich vieles. Wie wird die Wirtschaft den Einbruch von Angebot und Nachfrage überstehen? Und welche Anlagen bieten dann in der sehr wahrscheinlich folgenden Rezession Schutz? Natürlich versucht man auch die Sicherheit der eigenen bei Banken angelegten Gelder abzuschätzen. Wir gehen davon aus, dass man alles tun wird, um die Banken zu schützen. Allein schon deshalb, weil man sicher keine zusätzlichen Krisenherde haben möchte. Wir haben keine akute Bankenkrise, können uns aber noch sehr gut an das Jahr 2008 und die folgenden Jahre erinnern. In unserem alten FINANZENLOUNGE-BLOG hatten wir viel zum Thema Banken und deren Sicherheit und Stabilität veröffentlicht. Einige der Beiträge können auch heute noch von Bedeutung sein, sie sind vielleicht sogar „zeitlos“, sodass wir diese nach und nach neu veröffentlichen werden. Zu den „zeitlosen“ Beiträgen gehört sicherlich ein Urteil eines der beiden höchsten europäischen Gerichtshöfe zur Staatshaftung für Bankeinlagen. Lesen Sie:

Ein Urteil, das keiner hören will? Staat muss nicht für Erfüllung des gesetzlichen Schutzes der Spareinlagen haften.

Dieser Beitrag wurde in dem „alten“ Blog Finanzenlounge am 7.2.2013 veröffentlicht. Einige Punkte mögen veraltet sein, der grundsätzliche Tenor kann aber möglicherweise Orientierungshilfe bieten.

Da urteilt ein europäischer Gerichtshof (der Gerichtshof der EFTA) , dass ein Staat nicht verpflichtet ist für die Erfüllung des gesetzlichen Schutzes der Spareinlagen aufzukommen (1). Und dies spiegelt sich nicht in den Schlagzeilen der Presse wieder. Wie ist dies zu erklären? Hier drei mögliche Gründe für die fehlenden großen Schlagzeilen und auch gleich drei mögliche Antworten, ob der Staat für die Sicherheit der Spareinlagen bei den Banken geradestehen muss.

1.Grund: Der EFTA Gerichtshof  ist nicht bekannt genug, um sich für eine Schlagzeile zu eignen – oder hat er keine Relevanz für uns?

Den europäischen Gerichtshof (EuGH) kennt nahezu jeder als letzte Gerichtsinstanz in der EU. Etwas anders sieht es mit dem Bekanntheitsgrad des Efta Gerichtshofes aus. Die europäische Freihandelsassoziation (EFTA) wurde 1960 gegründet mit dem Ziel der Förderung von Handel und wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Nachdem einige EFTA-Gründungsmitglieder der europäischen Gemeinschaft beigetreten waren, schwand die Bedeutung der EFTA. Heutige Mitgliedsstaaten sind Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.

Über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind die EFTA und Europäische Union als vertiefte Freihandelszone verbunden. Allerdings haben beide Organisationen eigene Gerichtshöfe. Und hier ist nun zu fragen, ob dass von der EFTA gesprochene Recht auf die EU übertragbar ist. Grundsätzlich sollte der EFTA Gerichtshof der EuGH Rechtsprechung folgen, in den meisten Fällen hat aber der EFTA Gerichtshof neue Rechtsfragen zu entscheiden (2). Und mit der Beurteilung neuer Rechtsfragen, kann natürlich potentiell ein Konflikt mit der Rechtsauslegung des EuGH entstehen.

Entschieden ist damit aber nicht, wer das letzte Wort hat. Tobias Locke (3) schreibt in einem anderen Zusammenhang „ es wird also nach dem aktuellen EWR-Abkommen das Auslegungsmonopol des EuGH, was das Unionsrecht angeht, nicht betroffen, da diesem nach wie vor das letzte Wort bei der Auslegung des Unionsrecht zusteht.“  Danach könnte das aktuelle Urteil eben nicht verbindlich für alle Staaten der EU sein.  Dies scheint  auch aus dem EWR Abkommen (4) abzuleiten sein, welches sich im Hinblick auf die Kompetenzen des EuGH und des EFTA Gerichtshof eher weich ausdrückt (Kapitel 3 Homogenität, Überwachungsverfahren und Streitbeilegung)

Ich als Volkswirt und Nicht-Jurist vermag diese Frage (Besteht eine rechtliche Verpflichtung unseres Staates zur Erfüllung des gesetzlichen Schutzes der Spareinlagen?) anhand des oben genannten Urteils nicht abschließend zu beurteilen. Vielleicht ist diese sicher nicht einfachge juristische Frage auch der Grund, weshalb dieses Urteil sich nicht in vielen Schlagzeilen widerspiegelte. Ob unsere Spareinlagen mithilfe der Unterstützung des Staates aber sicher sind, lässt sich möglicherweise auf anderen Wegen beurteilen, womit wir zu den nächsten beiden möglichen Gründen kommen, weshalb dieses Urteil nicht zu großen Schlagzeilen führte.

2.Grund: Es gab keine umfangreichen Schlagzeilen, weil es ja den gesetzlichen Schutz durch die Einlagensicherung gibt.

Der gesetzlich vorgesehene Schutz der Spareinlagen bis 100.000 € ist im Einlagensicherungsgesetz geregelt.  Es mag ja Schutzschirme für Banken geben; diese Regelung aber als Schutzschirm für die Sparer zu bezeichnen, erscheint mir vermessen. Zunächst ist der Schutz relativ gering, weil für das nötige Kapital (im Falle eines Crash ) nicht der Staat geradestehen muss, sondern die Entschädigungsseinrichtungen, die durch Gelder der Banken gespeist wird. (Wie sollen diese Institute die im Falle der Finanzkrise über 400 Milliarden potentielle Verluste (5) in Bad Banks auslagern mussten, in einer großen Krise in der Lage sein, die Gelder für die Spareinlagen aufzubringen?)

3. Grund: Wir haben ja eine Staatsgarantie- es kann damit ja nichts passieren. Wozu bedarf es da aufregender Schlagzeilen?

Sollte alles nicht mehr helfen, so können wir ja auf die Staatsgarantie vertrauen. Schon einmal hat eine solch ausgesprochene Staatsgarantie möglicherweise einen Bank-Run verhindert (Fernsehauftritt von Frau Merkel und Steinbrück im Herbst 2008) . Seltsamerweise hat damals niemand thematisiert, welche demokratische Legitimation eine solche Fernsehansprache hat, und ob daraus tatsächlich rechtliche Ansprüche abzuleiten sind. Meiner Meinung nach werden verbindliche Gesetze parlamentarisch verabschiedet. Aber ich will nicht kleinlich werden, denn Herr Steinbrück hat später in einem Spiegel Interview klargestellt, wie denn die Staatsgarantie zu verstehen wäre:

Ein etwas ironisches Fazit: Es zeigt sich also, dass es richtig gewesen ist dieses Urteil nicht breitflächig in den Medien zu verbreiten, denn selbst wenn dieses Urteil auch für die Europäische Union gelten würden, so würde es doch nur bestätigen, was Fakt zu sein scheint (nämlich nicht soviel Sicherheit, wie allgemein vermutet).

Neben diesem etwas ironischen Fazit sollte aber noch darauf hingewiesen werden, dass günstige Festgeldangebote auch und gerade ausländischer Banken sehr genau betrachtet werden sollten, damit es Ihnen möglicherweise nicht so geht, wie es den englischen und holländischen Sparern ergangen ist, die ihr Geld bei der isländischen Landski Bank angelegt hatten.

Anmerkungen/Links/Nachweise:

(1) Laut Pressemitteilung des EFTA Court im Icesave Verfahren (Link nicht mehr vorhanden)

(2) So die Aussage von Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. h.c. Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofes.

(3)    Tobias Lock, Das das Verhältnis zwischen dem EuGH internationalen Gerichten, 2010 Mohr Siebeck Tübingen, S. 159

(4) Link zum EWR Abkommen

(5) Die Wirtschaftwoche vom 4.2.2013

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